AGB
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der weCare+ GmbH für Verträge mit Verbrauchern
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der weCare+ GmbH für Verträge mit Unternehmern
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I. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der weCare+ GmbH für Verträge mit Verbrauchern
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der weCare+ GmbH (im Folgenden: „weCare+“) mit deren Kunden (im Folgenden: „Kunde“). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob weCare+ die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von weCare+ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Liefer- und Geschäftsbeziehung und damit nicht Bestandteil eines Vertrags mit weCare+.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vor und/oder nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber weCare+ abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform (Datenübertragung per E-Mail oder Telefax ist ausreichend). Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote von weCare+ sind – insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss sowie im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn weCare+ dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen weCare+ sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware an den Kunden als vereinbart (Annahme).
- Bei Nutzung des weCare+-Webshops kann der Kunde aus dem Sortiment von weCare+ Produkte, insbes. Waren für Zwecke der Schutzausrüstung, Desinfektion, Hygiene, Pflege, zur Behandlung von Inkontinenz und allgemeine Reinigungsprodukte, auswählen und diese über den Button „Kaufen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Mit der Bestellung bestätigst und akzeptierst Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
- weCare+ schickt anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, die jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden darstellt. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt vielmehr erst zustande, wenn weCare+ mit gesonderter E-Mail (Auftragsbestätigung) ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn weCare+ die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondert und an den Kunden versendet. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von weCare+ auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Lieferbeschränkungen, Lieferfrist und Lieferverzug
- Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: weCare+ liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem Mitgliedsstaat der EU oder in der Schweiz haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von weCare+ bei Annahme der Bestellung angegeben. Die angegebene Lieferfrist gilt vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden und der rechtzeitigen und qualitativ einwandfreien Vorbelieferung.
- Sofern weCare+ ausdrücklich vereinbarte verbindliche Lieferfristen in Fällen höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die weCare+ nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, verschieben sich die Lieferfristen - auch während eines Verzuges - um die Dauer des Einflusses derartiger Ereignisse. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Erdbeben, Überflutungen oder andere Naturkatastrophen, nationale und betriebliche Streiks sowie Maßnahmen ziviler und militärischer Behörden.
- weCare+ wird den Kunden über Verzögerungen der Lieferfristen unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist weCare+ berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.
- Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind außerhalb von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf 5 % des Rechnungswerts der geschuldeten Produkte, mit deren Lieferung sich weCare+ in Verzug befindet, beschränkt. Die Rechte des Kunden gemäß § 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und weCare+’s gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt ab Werk (Ex Works-Incoterms 2020). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist weCare+ berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. Auch ist weCare+ in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Mitteilung der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Kunden diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt der Kunde eine sonstige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist weCare+ berechtigt, die Ware einzulagern sowie Ersatz des entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zum Beispiel Lagerkosten) zu verlangen. weCare+ kann unter Verrechnung mit weitergehenden Ansprüchen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1 % des Rechnungswerts pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist beziehungsweise -mangels einer Lieferfrist- mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass weCare+ überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 Preise, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen
- 1. Alle Preise, die auf der Website von weCare+ angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung. Sollten sich die aktuellen Preise von weCare+ bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, ist weCare+ berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise von dem Kunden zu verlangen. Übt weCare+ dieses Recht zur Preiserhöhung aus, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Erklärung der Preiserhöhung berechtigt.
- Bei der Vereinbarung der Versendung (§ 4 Absatz 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transportverpackungen und alle sonstigen Transporthilfsmittel werden von weCare+ nicht zurückgenommen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie werden Eigentum des Kunden und in angemessenem Umfang dem Kunden gegenüber berechnet. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Der Kunde kann die Zahlung per Rechnung, Kreditkarte, Giropay, iDEAL, Klarna Pay later, PayPal oder SOFORT-Banking vornehmen.
- Der Preis für Lieferungen ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung fällig und zu zahlen innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung beziehungsweise Abnahme der Ware. weCare+ ist stets berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. weCare+ behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ansprüche wegen eines Mangels der gelieferten Ware bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- weCare+ behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor. Soweit der Eigentumsvorbehalt auf Grund nationaler oder internationaler Vorschriften nicht wirksam vereinbart sein sollte, ist der Kunde zur Leistung einer gleichwertigen Sicherheit an weCare+ verpflichtet.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat weCare+ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die weCare+ gehörenden Waren erfolgen. Der Kunde wird die dem Eigentumsvorbehalt von weCare+ unterfallende Ware auf eigene Kosten verwahren und gegen Abhandenkommen sowie Beschädigungen versichern. Zudem kann weCare+ die dem Eigentumsvorbehalt unterfallende Ware auch ohne vorab erklärten Rücktritt vom Vertrag herausverlangen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, ist weCare+ berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. weCare+ ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
- Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 7 Gewährleistungsansprüche des Kunden
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
- Die Grundlage der Mängelhaftung von weCare+ ist ausschließlich die über die Beschaffenheit der Ware getroffene vertragliche Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen und technischen Unterlagen sowie Spezifikationen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Änderungen der Form der Ware, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich und/oder zweckmäßig sind, bleiben weCare+ auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern die Ware dadurch nicht erheblichen und dem Kunden nicht zumutbaren Veränderungen unterliegt. Derartige Änderungen werden ohne weitere Erklärung der Vertragsparteien Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgen soll. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Der Kunde hat weCare+ die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, den Zugang zur beanstandeten Ware zu Prüfungszwecken und für Nachbesserungsarbeiten zu ermöglichen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt weCare+, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann weCare+ die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
- Soweit dem Kunden nach dem Gesetz in dringenden Fällen, zum Beispiel zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von weCare+ Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, zusteht, ist weCare+ von einer derartigen Selbstvornahme unverzüglich, nach Möglichkeit im Voraus, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn weCare+ berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt weCare+ keine über die hier geregelten Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Garantieverpflichtungen gegenüber den Kunden. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von weCare+ gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 8 Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet weCare+ bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungs- oder sonstige Haftungsansprüche für einen bestimmten Verwendungszweck sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Kunde für die Einhaltung sämtlicher im Zusammenhang mit der Weiterverwendung der Waren (z.B. Verkauf) einzuhaltender gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen eigenständig verantwortlich.
- Auf Schadensersatz haftet weCare+ -gleich aus welchem Rechtsgrund- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet weCare+ nur
- Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit weCare+ ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Widerrufsbelehrung
- Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in nachfolgendem Absatz 2 geregelt. In Absatz 3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (weCare+ GmbH, Detmolder Straße 596-598, D-33699 Bielefeld, Telefon: +49 521 7598 370, Fax: +49 521 7598 3777, E-Mail: info@wecareplus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Kosten für den Rückversand der Ware trägt der Käufer.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Über das Muster-Widerrufsformular informiert weCare+ nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An weCare+ GmbH, Detmolder Straße 596-598, D-33699 Bielefeld, Telefon: +49 521 7598 370, Fax: +49 521 7598 3777, E-Mail: info@wecareplus.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarung
- Erfüllungsort für Lieferungen von weCare+ ist bei Lieferung ab Werk Bielefeld. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden an weCare+ ist der Geschäftssitz (Verwaltungssitz) von weCare+.
- Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen weCare+ und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand:
Dezember 2023
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II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der weCare+ GmbH für Verträge mit Unternehmern
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der weCare+ GmbH (im Folgenden: „weCare+“) mit deren Kunden (im Folgenden: „Kunde“). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob weCare+ die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von weCare+ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Liefer- und Geschäftsbeziehung und damit nicht Bestandteil eines Vertrags mit weCare+.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vor und/oder nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber weCare+ abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform (Datenübertragung per E-Mail oder Telefax ist ausreichend). Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote von weCare+ sind – insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss sowie im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn weCare+ dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen weCare+ sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware an den Kunden als vereinbart (Annahme).
- Bei Nutzung des weCare+-Webshops gibt der Kunde mit Abschluss der Bestellung in dem Online-Shop ebenfalls ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit weCare+ anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt vielmehr erst zustande, wenn weCare+ ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn weCare+ die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondert und an den Kunden versendet.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von weCare+ bei Annahme der Bestellung angegeben. Die angegebene Lieferfrist gilt vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden und der rechtzeitigen und qualitativ einwandfreien Vorbelieferung.
- Sofern weCare+ ausdrücklich vereinbarte verbindliche Lieferfristen in Fällen höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die weCare+ nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, verschieben sich die Lieferfristen - auch während eines Verzuges - um die Dauer des Einflusses derartiger Ereignisse. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Erdbeben, Überflutungen oder andere Naturkatastrophen, nationale und betriebliche Streiks sowie Maßnahmen ziviler und militärischer Behörden.
- weCare+ wird den Kunden über Verzögerungen der Lieferfristen unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist weCare+ berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.
- Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind außerhalb von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf 5 % des Rechnungswerts der geschuldeten Produkte, mit deren Lieferung sich weCare+ in Verzug befindet, beschränkt. Die Rechte des Kunden gemäß § 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und weCare+’s gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt ab Werk (Ex Works-Incoterms 2020). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist weCare+ berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. Auch ist weCare+ in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Mitteilung der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt der Kunde eine sonstige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist weCare+ berechtigt, die Ware einzulagern sowie Ersatz des entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zum Beispiel Lagerkosten) zu verlangen. weCare+ kann unter Verrechnung mit weitergehenden Ansprüchen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1 % des Rechnungswerts pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist beziehungsweise -mangels einer Lieferfrist- mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass weCare+ überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vor-stehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung. Sollten sich die aktuellen Preise von weCare+ bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, ist weCare+ berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise von dem Kunden zu verlangen. Übt weCare+ dieses Recht zur Preiserhöhung aus, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Erklärung der Preiserhöhung berechtigt.
- Bei der Vereinbarung der Versendung (§ 4 Absatz 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transportverpackungen und alle sonstigen Transporthilfsmittel werden von weCare+ nicht zurückgenommen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie werden Eigentum des Kunden und in angemessenem Umfang dem Kunden gegenüber berechnet.
- Der Preis für Lieferungen ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung fällig und zu zahlen innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung beziehungsweise Abnahme der Ware. weCare+ ist stets berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. weCare+ behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ansprüche wegen eines Mangels der gelieferten Ware bleiben hiervon unberührt
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- weCare+ behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor. Soweit der Eigentumsvorbehalt auf Grund nationaler oder internationaler Vorschriften nicht wirksam vereinbart sein sollte, ist der Kunde zur Leistung einer gleichwertigen Sicherheit an weCare+ verpflichtet.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat weCare+ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die weCare+ gehörenden Waren erfolgen. Der Kunde wird die dem Eigentumsvorbehalt von weCare+ unterfallende Ware auf eigene Kosten verwahren und gegen Abhandenkommen sowie Beschädigungen versichern. Zudem kann weCare+ die dem Eigentumsvorbehalt unterfallende Ware auch ohne vorab erklärten Rücktritt vom Vertrag herausverlangen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, ist weCare+ berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. weCare+ ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
- Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 7 Gewährleistungsansprüche des Kunden
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
- Die Grundlage der Mängelhaftung von weCare+ ist ausschließlich die über die Beschaffenheit der Ware getroffene vertragliche Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen und technischen Unterlagen sowie Spezifikationen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Änderungen der Form der Ware, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich und/oder zweckmäßig sind, bleiben weCare+ auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern die Ware dadurch nicht erheblichen und dem Kunden nicht zumutbaren Veränderungen unterliegt. Derartige Änderungen werden ohne weitere Erklärung der Vertragsparteien Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
- Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, ist weCare+ hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann weCare+ zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgen soll. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sollte der Mangel auf ein von einem Vorlieferanten geliefertes Produkt zurückzuführen sein, kann weCare+ die geltend gemachten Gewährleistungsansprüche nach eigener Wahl durch Abtretung der eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten erfüllen. Weitergehende Gewährleistungsrechte bestehen in diesem Fall gegen weCare+ nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen den Vorlieferanten erfolglos geblieben ist.
- Der Kunde hat weCare+ die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, den Zugang zur beanstandeten Ware zu Prüfungszwecken und für Nachbesserungsarbeiten zu ermöglichen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt weCare+, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann weCare+ die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
- Soweit dem Kunden nach dem Gesetz in dringenden Fällen, zum Beispiel zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von weCare+ Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, zusteht, ist weCare+ von einer derartigen Selbstvornahme unverzüglich, nach Möglichkeit im Voraus, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn weCare+ berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt weCare+ keine über die hier geregelten Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Garantieverpflichtungen gegenüber den Kunden.
§ 8 Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet weCare+ bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungs- oder sonstige Haftungsansprüche für einen bestimmten Verwendungszweck sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Kunde für die Einhaltung sämtlicher im Zusammenhang mit der Weiterverwendung der Waren (z.B. Verkauf) einzuhaltender gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen eigenständig verantwortlich.
- Auf Schadensersatz haftet weCare+ -gleich aus welchem Rechtsgrund- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet weCare+ nur
- Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit weCare+ ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Verjährung
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarung
- Erfüllungsort für Lieferungen von weCare+ ist bei Lieferung ab Werk Bielefeld. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden an weCare+ ist der Geschäftssitz (Verwaltungssitz) von weCare+.
- Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen weCare+ und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und/oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Durchführbarkeit und Nichtdurchführbarkeit, Verletzung oder Auflösung, mit Kunden sind die für den Geschäftssitz (Verwaltungssitz) von weCare+ zuständigen Gerichte ausschließlicher Gerichtsstand. weCare+ ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Stand:
Februar 2023